Präsentation

Die im Jahr 2007 gegründete Elite Freizügigkeitsstiftung ist für Vorsorgenehmer geeignet, welche über ein Vorsorgevermögen von mindestens CHF 100'000 und über einen langen Anlagehorizont verfügen. Sie deckt die Bedürfnisse der Versicherten ab, welche den Arbeitgeber vor dem Versicherungsanspruch (Rentenalter) verlassen und in keine neue Pensionskasse eintreten. Sie verwaltet zudem die überschüssigen Beträge, welche vom Versicherten nicht der neuen Pensionskasse überwiesen wurden.
 

Ab Alter 60 bei den Männern und ab Alter 59 bei den Frauen können die Vorsorgeguthaben im Rahmen einer Frühpensionierung bezogen werden. Dennoch ist es attraktiver, die Gelder solange wie möglich im Rahmen der Vorsorge (2. Säule) zu belassen: Die Erträge sowie das Kapital des Freizügigkeitskontos sind steuerfrei. Spätestens im Alter 70 bei den Männern und im Alter 69 bei den Frauen müssen die Vorsorgegelder bezogen werden und es fallen Steuern an.
 

Die frühere Pensionskasse kann bei Austritt des Versicherten, auf seinen Antrag hin, das Vorsorgeguthaben auf zwei verschiedene Vorsorgeeinrichtungen überweisen. Diese Möglichkeit erlaubt es, die Auszahlung der Vorsorgegelder auf zwei unterschiedliche Steuerperioden zu staffeln. Der Vorsorgenehmer profitiert mit einem reduzierteren Steuersatz von einer Steuereinsparung. Die Liquiditätssituation ist zudem verbessert, weil die Gelder in zwei Etappen bezogen werden anstelle einer einzigen Auszahlung.

 

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